Die Erdarbeiten gestalten sich bei Dauerfrost insgesamt aufwendiger (Frostgräber). Daher zahlt sich eine kostensparende Bodenenteisung im Vorlauf zur Graböffnung bereits ab etwa 5 cm Frosttiefe aus.
Die spätere Grabverfüllung ist von der Grabsohle bis zur Oberfläche des Grabhügels in Blöcken oder Abschnitten durchfrostet. Die Dauer der Setzzeit verlängert sich dadurch erheblich. Nach einer Sargbeisetzung empfiehlt es sich daher, die Abtragung des Grabhügels entsprechend aufzuschieben.
Sollten Sie bei der Abtragung des Grabhügels Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Rasengräber
Einige Friedhöfe haben auf ihren Rasenflächen Bereiche für sogenannte Rasengräber (z.B. für anonyme oder halbanonyme Sargbeisetzungen) vorgesehen. Dabei soll der Rasen für die Graböffnung partiell aufgenommen, zwischengelagert und nach der Sargbeisetzung und Grabverfüllung an der Weiterlesen…
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