Grabhügel

Grabhügel

Der aufgeschüttete Grabhügel unterstützt einen Setzvorgang, der mehr als 2 Monate andauern kann (Setzzeit). Dieser Setzvorgang kann spätere Einsackungen nicht verhindern – aber deutlich reduzieren.

Der genannte Zeitraum variiert in Abhängigkeit zu Bodenbeschaffenheit und Wetterlage. Allgemein begünstigt Regenwetter die Situation, während sich Trocken- oder Frostperioden zeitverzögernd auswirken.

Während der Setzzeit erfüllt der Grabhügel einen weiteren Zweck durch die vorübergehende Aufnahme der Kranz- und Blumenspenden aus der Trauerfeier (Bild).

Das Ende der Setzzeit ist daran zu erkennen, dass sich die Volumenreduzierung des Grabhügels eingestellt hat. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich weiterhin abzuwarten.

Nach dem Ablauf der Setzzeit kann die Grabstelle pflanzbereit hergerichtet werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, dann nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail zu uns auf oder sprechen Sie uns jederzeit gern an.

Frostgräber

Frostgräber

Die Erdarbeiten gestalten sich bei Dauerfrost insgesamt aufwendiger (Frostgräber). Daher zahlt sich eine kostensparende Bodenenteisung im Vorlauf zur Graböffnung bereits ab etwa 5 cm Frosttiefe aus.

Die spätere Grabverfüllung ist von der Grabsohle bis zur Oberfläche des Grabhügels in Blöcken oder Abschnitten durchfrostet. Die Dauer der Setzzeit verlängert sich dadurch erheblich. Nach einer Sargbeisetzung empfiehlt es sich daher, die Abtragung des Grabhügels entsprechend aufzuschieben.

Sollten Sie bei der Abtragung des Grabhügels Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.