Oberflächenwasser

Starke Regenfälle oder Dauerregen kann den Pegelstand des Oberflächenwassers im Boden erheblich steigen lassen. Hinsichtlich des Gräberbaus kann dies zu folgenden Problemen führen:

  • der abgelegte Aushub zerläuft wie Brei, so dass die vorhandene Fläche für dessen Zwischenlagerung nicht ausreicht
  • der Pegelstand erreicht im geöffneten Grab ein kritisches Niveau, so dass eine fachgerechte Beisetzung nicht möglich ist

Lenzen führt in diesem Fall nicht zum Erfolg, da die Graböffnung eine widerstandsfreie Tiefstelle darstellt. Dem Wasser wird damit eine bequeme Fließrichtung geboten. Folglich strömt das Wasser von allen Seiten heran.

In solchen Fällen suchen wir zusammen mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung und den Angehörigen nach Lösungen. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass eine temporäre Aussetzung von Beisetzungen in Erwägung zu ziehen ist.

Unsere Empfehlung: Solchen Naturgewalten steht man machtlos gegenüber. Hier ist Verständnis für die Situation gefragt sowie Geduld, bis der Pegelstand des Oberflächenwassers hinreichend zurückgegangen ist.

Neulich… V

Die Bergung des Grabverbaus unter erschwerten Bedingungen führte zur Erfindung eines Stirnwandhebers. Unser Prototyp hat einen ersten Funktionstest erfolgreich absolviert. Beim Überlasttest hat sich eine Schwäche gezeigt. Dabei haben wir neue Erkenntnisse gewonnen.

Unsere Empfehlung: Ein Praxistest unter realen Bedingungen ist durch nichts zu ersetzen.

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Verwesungsstörungen

Mit Blick auf unsere Erfahrungen aus der Praxis kann gesagt werden, dass Verwesungsstörungen grundsätzlich immer auftreten, wenn Sauerstoffmangel herrscht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Boden zwischen dem Sarg und der Geländeoberkante nicht hinreichend „atmen“ kann.

Für Sauerstoffmangel kann es verschiedene Ursachen geben:

  • Flächenversiegelungen
  • ungünstige Bodenverhältnisse
  • hohe Erdfeuchte
  • hoher Wasserstand
  • Einkapselungen

Je schlechter ein Boden durchlüftet ist, desto stärker stört dies den Verwesungsprozess. Bei der Wiederbelegung eines Grabes können Verwesungsstörungen dazu führen, dass wir unsere Arbeiten zur Graböffnung abbrechen müssen, um die Totenruhe nicht zu stören. In solchen Fällen suchen wir zusammen mit der Friedhofsverwaltung nach Lösungen.

Im August 2023 ist über Verwesungsstörungen ein TV-Bericht bei uns entstanden. Mehr dazu gibt es in unserer Mediathek.

Neulich… IV

Neulich haben wir ein Grab für einen verstorbenen Grabmacher-Kollegen geöffnet. Den Angehörigen war sehr daran gelegen, dass wir nach der Beisetzung zum Trauerkaffee im Gasthof erscheinen. Nach getaner Arbeit haben wir uns – wie in solchen Fällen üblich – als Grabmacher in einen separierten Bereich begeben, um nicht in Arbeitskleidung zwischen den anderen Trauergästen zu sitzen.

Dann erlebten wir den schlechtesten Service, den wir bis dahin kennengelert hatten. Die Gedecke kamen spät, spärlich und wurden unfreundlich serviert. Bedient hat uns übrigens der Chef persönlich.

Unsere Empfehlung: So etwas regelt sich von ganz allein...

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Jubiläum III

Die Gründung der Friedhofmeisterei als Einzelunternehmen führt zurück in das Jahr 2005. Seither sind drei Sparten der Grabtechnik in der Friedhofmeisterei vereint:

  • Ingenieurbüro -> Konstruktion
  • Fertigung -> Herstellung
  • Grabmacherei -> Anwendung

Dabei arbeitet die Grabmacherei mit Produkten aus drei verschiedenen Bereichen:

  • Kaufteile (Schaufel, Schiebkarre usw.)
  • Zweckentfremdungen (z.B. Bodenenteisungsgeräte aus Gastro-Equipment)
  • eigene Erfindungen (immer dann, wenn die vorgenannten Bezugsquellen unzureichend sind)

Inzwischen sind unsere Innovationen in der Grabtechnik durch Patenterteilung honoriert worden.

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Letzte Ruhe

Sargträger

Sofern nicht Seebestattung oder Kolumbarium gewählt wurde, steht im Regelfall am Ende des letzten Geleits die Sarg- oder Urnenabsenkung ins Erdreich an. Danach folgen verschiedene Handlungen beteiligter Anwesender am Grab.

Nach dem Verlassen des Grabes legt der Grabmacher Hand an und führt die Grabverfüllung durch, um die letzte Ruhe zu bereiten.

Unsere Empfehlung: Legen Sie Wert auf eine fachgerechte und pietätvolle Ausführung aller Grabarbeiten.

Neulich… III

Einmal hat uns eine Frau auf dem Friedhof angesprochen: „Ich habe bereits mehr als 180 Liter Wasser auf die Grabstelle gegossen, immer in einem Strahl und immer an die gleiche Stelle. Davon ist nichts mehr zu sehen, es verschwindet einfach so. Wo bleibt das Wasser?“ Zur Klärung der Sachlage sollten wir das Grab öffnen. Diesen Auftrag haben wir mit dem Hinweis auf die Störung der Totenruhe abgelehnt.

Unsere Empfehlung: Verwenden Sie für die Bepflanzung so viel Wasser wie nötig und zugleich so wenig wie möglich. Benutzen Sie für die Gießkanne einen Brauseaufsatz.

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Exhumierung

Entgegen weitläufiger Definitionen werden die Begriffe Exhumierung und Exhumation in der Friedhofmeisterei nicht gleichbedeutend verwendet. Dies erleichtert uns die Kommunikation in den Abläufen.

Nach unserer Definition umfasst die Exhumierung lediglich die Freilegung und Bergung der sterblichen Überreste. Die Exhumation hingegen ist umfassender und beinhaltet zusätzlich je nach Bedarf Vorplanung, Vorarbeiten, Graböffnung usw.

Eine Exhumierung erfordert eine Genehmigung oder eine gerichtliche Anordnung. Sie erfolgt im Rahmen einer Umbettung, Strafverfolgung oder zur DNA-Analyse, beispielsweise als Abstammungsnachweis.

Je nach Situation können bei einer Exhumation verschiedene Gewerke, Institutionen und Behörden involviert sein. Dazu können zählen: Friedhofsträger, Friedhofsbetreiber, Friedhofsverwaltung, Gesundheitsamt, Gericht, Rechtsmedizin, Grabmacherei, Steinmetz, Friedhofsgärtnerei und Bestattungsunternehmen.

Wegen des insgesamt hohen Aufwandes können die Kosten mehrere Tausend Euro betragen.

Exhumierung

Neulich… II

Während einer Graböffnung haben wir auf Höhe der Grabsohle eine Glasflasche für Kräuterlikör gefunden. Grabbeigaben aller Art sind auch heute durchaus noch üblich, wenn es der Lebensgeschichte des verlorenen Mitmenschen entspricht oder einen Bezug dazu hat.

Unsere Empfehlung: Eine passend gewählte Grabbeigabe kann eine angemessene Personalisierung sein.

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Erstbesuch am Grab

Erstbesuch
Sargbeisetzung

Im Regelfall ist die Grabstelle spätestens 3½ Stunden nach dem Beginn der Trauerfeier von uns besuchsfertig hergerichtet. Nehmen Sie sich danach für ihren Erstbesuch am Grab einfach soviel Zeit, wie Sie gerade benötigen.

Urnenbeisetzung

Im Regelfall ist die Grabstelle spätestens 2 Stunden nach dem Beginn der Trauerfeier von uns besuchsfertig hergerichtet. Nehmen Sie sich danach für ihren Erstbesuch am Grab einfach soviel Zeit, wie Sie gerade benötigen.