Kirchenjahr

Kirchenjahr

In jedem Jahr beginnt am Vorabend des 1. Adventssonntages das neue Kirchenjahr. Der Sonntag davor, Totensonntag (evgl. Ewigkeitssonntag), ist somit der letzte Sonntag im alten Kirchenjahr. Übrigens hat sich der Gesetzgeber dieser Abfolge angeschlossen, indem er den Sonntag vor dem Totensonntag zum Volkstrauertag erklärt hat.

„Zwischen den Kirchenjahren“ gedenken die Mitarbeiter der Friedhofmeisterei den Verstorbenen und deren Beisetzungen. Auf diese Weise kann das vergangene Jahr angemessen auslaufen. Im Anschluss wird der Beginn des kommenden Kirchenjahres ins Auge gefasst, wobei zunächst die vorausliegende Adventszeit im Fokus steht.

Darüber hinaus nutzt die Friedhofmeisterei den Zeitraum „zwischen den Kirchenjahren“ aus gegebenem Anlass für ihr ehrwürdiges Grabmachertreffen im kleinen Kreis.

Totengräber

Totengräber

Anfänglich beschäftigten die Kirchen Totengräber auf dem jeweiligen Kirchhof (Friedhof). Nachdem im späten 19. Jahrhundert die Gewerbefreiheit in Kraft getreten war, gingen die Grabarbeiten auf den kirchlichen und kommunalen Friedhöfen vermehrt in den Aufgabenbereich des Sargtischlers/Bestatters über. Deshalb ist die Grabtechnik auch heute noch Teil der Ausbildung zur Bestattungsfachkraft.

Mittlerweile sind jedoch nur noch wenige Bestatter – oder gar Privatpersonen – in diesem Bereich aktiv. Überwiegend haben ausgebildete Grabmacher diese Tätigkeiten übernommen.

Heutzutage beschäftigen Friedhofsbetreiber selbst Grabmacher oder sie vergeben die Grabarbeiten an entsprechende Auftragnehmer, wie unsere Friedhofmeisterei.