In Deutschland wird vermehrt über die Sargpflicht diskutiert. Dabei wird dies gelegentlich auch als Religionsfrage ausgelegt. An dieser Stelle soll jedoch lediglich eine technische Betrachtung von Erdbeisetzungen erfolgen – frei von religiösen und kulturellen Einflüssen.
Wenn nur in Tüchern gehüllt beigesetzt werden soll, dann ist dies in trockenem Sand möglich. Wüstenähnliche Verhältnisse sind hierzu optimal. Eine feuchte Umgebung hingegen hemmt den Verwesungsprozess. Dies gilt für feuchtes Erdreich ebenso wie für feuchte Umgebungsluft. In Deutschland gelingt die Schaffung einer individuell geeigneten, trockenen Umgebung durch die Verwendung eines Sarges: Eine entsprechende Außenlackierung dient als Feuchtigkeitssperre. Im Inneren des Sarges wird vorhandene Feuchtigkeit durch das unbehandelte Holz und die eingebrachte Unterfütterung absorbiert. Eine massiv ausgeführte Bauweise liefert eine hinreichende Stabilität, um der resultierenden Erdlast aus der Grabverfüllung zu widerstehen. Über Jahre hinweg sind somit hemmende Einflüsse blockiert.
Wenn der Verwesungsprozess entsprechend weit fortgeschritten ist, dann hat auch der Sarg an Tragfähigkeit nachgelassen. Im Regelfall wird die trockene Umgebung bzw. der Hohlraum irgendwann nicht länger benötigt und der Sarg bricht zusammen.
Aus den genannten Gründen ist die Sargpflicht in Deutschland in den Bestattungsgesetzen der Länder verankert. Weitere Anforderungen und Bedingungen können aus der jeweiligen Friedhofssatzung hervorgehen. Derzeit wird bundesweit nach Ersatzlösungen geforscht.
Fazit: Aus rein technischer Sicht steht ein Sargverzicht dem Pietätsgebot entgegen, wenn in feuchtem Erdreich beigesetzt wird. Da in Deutschland keine wüstenähnlichen Bodenverhältnisse vorhanden sind, ist eine Aufhebung der Sargpflicht hierzulande nicht ohne weiteres zielführend, weil die Aufhebung zu unvollendeten bzw. gehemmten Verwesungsprozessen führt.
Unsere Empfehlung: Hinsichtlich einer Erdbeisetzung gibt es einige Varianten und Kombinationen, die in Deutschlands feuchten Böden nicht funktionieren. Dazu zählen beispielsweise Einäscherungssärge, Korbsärge, Pappsärge und sargähnliche „Konstruktionen“. Aus unserer Erfahrung heraus kann gesagt werden: Je weniger Materialeinsatz zum Tragen kommt, desto mehr hemmt dies den Verwesungsprozess. Dies lässt sich durch einen klimaregulierenden Hohlraum verhindern, der die sterblichen Überreste temporär von der Fechtigkeit abschirmt. Für einen solchen Hohlraum liefert ein lackierter Massivholzsarg nach wie vor die besten Voraussetzungen. Daher kann den Friedhofsverwaltungen in Deutschland nur angeraten werden, die Sargpflicht in ihren Friedhofssatzungen nicht aufzuweichen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
0 Kommentare