Grabtiefe

Grabtiefe für Särge und Urnen

Hinsichtlich der Grabtiefe für Urnen und Särge gibt es keine einheitliche oder bundesweite Regelung. Es sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Wildtierverhalten, raumnehmendes Wurzelwerk, pflanztypische Gestaltung, Ruhefrist und örtliche Gegebenheiten.

Sofern die jeweilige Friedhofssatzung nichts anderes vorgibt, empfehlen wir als Grabtiefe die nachstehend aufgeführten Werte. Dabei sind eventuell vorhandene Geländeunebenheiten entsprechend zu berücksichtigen.

Sarggräber auf Grabstellen

Für Sarggräber auf Grabstellen empfehlen wir einen Wert von 90 cm zwischen Geländeoberfläche und Sargoberkante, da auf belegten Grabstellen eine spätere Urnenbeisetzung an gleicher Stelle möglich sein sollte.

Dazu addiert sich die individuelle Sarghöhe. Särge sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 130 bis 160 cm zu erwarten.

Sarggräber auf einer SGA

Für Sarggräber auf Sarggemeinschaftsanlagen (SGA) empfehlen wir einen Wert von 70 cm zwischen Geländeoberfläche und Sargoberkante. Zudem ist eine spätere Urnenbeisetzung an gleicher Stelle in nahezu allen Fällen nicht vorgesehen.

Dazu addiert sich die individuelle Sarghöhe. Särge sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 110 und 140 cm zu erwarten.

Urnengräber auf Grabstellen

Für Urnengräber auf Grabstellen empfehlen wir ein Maß von 50 cm zwischen Geländeoberfläche und Urnenoberkante, da Grabstellen allgemein mehr Wurzelraum ermöglichen sollten.

Dazu addiert sich die individuelle Urnenhöhe. Urnen sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 80 bis 90 cm zu erwarten.

Urnengräber auf einer UGA

Für Urnengräber auf Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) empfehlen wir ein Maß von 30 cm zwischen Geländeoberfläche und Urnenoberkante, da Urnengemeinschaftsanlagen weniger Wurzelraum erfordern.

Dazu addiert sich die individuelle Urnenhöhe. Urnen sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 60 bis 70 cm zu erwarten.

Übersicht Grabtiefe
Urne
cm
Sarg
cm
Grabstelle50 + Urnenhöhe90 + Sarghöhe
UGA30 + Urnenhöhe
SGA70 + Sarghöhe
Tabelle: Empfehlung für Grabtiefen

Hinweis: Ausschlaggebend ist stets, was die jeweilige Friedhofssatzung in der gültigen Fassung vorgibt. Abweichungen zur Friedhofssatzung sind nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung zulässig.

Muster

Bodenenteisung

Bodenenteisung

Die Durchführung einer Bodenenteisung empfiehlt sich bei Dauerfrost ab einer Frosttiefe von etwa 5 cm (Frostgräber). Dabei beheizt eine Wärmequelle die betroffene Fläche intensiv. Somit steht der Graböffnung am Folgetag nichts mehr im Wege. Derartige Auftauarbeiten gewährleisten die Einhaltung des festgesetzten Beisetzungstermins. Zudem werden Mehraufwand und Mehrkosten begrenzt.

Ein gezielt platziertes Feuer (Bild, Quelle: NonstopNews aus 2012) hat sich im Vergleich zu anderen Maßnahmen als äußerst geräuscharm, zweckdienlich und wirkungsvoll erwiesen.

Nach der Graböffnung kann sich auf dem Aushub eine Frostkruste bilden. Die Dicke der Frostkruste ist überwiegend von der Wetterlage und der Erdfeuchte abhängig.

Frostgräber

Frostgräber

Die Erdarbeiten gestalten sich bei Dauerfrost insgesamt aufwendiger (Frostgräber). Daher zahlt sich eine kostensparende Bodenenteisung im Vorlauf zur Graböffnung bereits ab etwa 5 cm Frosttiefe aus.

Die spätere Grabverfüllung ist von der Grabsohle bis zur Oberfläche des Grabhügels in Blöcken oder Abschnitten durchfrostet. Die Dauer der Setzzeit verlängert sich dadurch erheblich. Nach einer Sargbeisetzung empfiehlt es sich daher, die Abtragung des Grabhügels entsprechend aufzuschieben.

Sollten Sie bei der Abtragung des Grabhügels Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.