Grabmalgestaltung

Prinzipiell unterliegt die Art der Grabmalgestaltung dem Wohlwollen der Friedhofsverwaltung. Orientieren Sie sich deshalb bei Ihren Planungen an dem existierenden Gesamtbild des Friedhofes. Nutzen Sie dabei den vorhandenen Gestaltungsspielraum, um der Ruhestätte ein würdiges und individuelles Erscheinungsbild zu verleihen.

Mit den Arbeiten auf dem Friedhof sollte nicht vor dem Ablauf der Setzzeit begonnen werden.

Näheres zur Grabmalgestaltung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Wenn Sie sich hinsichtlich der Zulässigkeit Ihrer Maßnahme unsicher sind, dann lassen Sie sich Ihre Planung im Vorfeld durch die Friedhofsverwaltung genehmigen oder wenden Sie sich an den Steinmetz Ihres Vertrauens.

Grabgestaltung

Grabgestaltung

Für eine gelungene Grabgestaltung sind grundsätzlich solche Maßnahmen nicht zu empfehlen, die eine gute Durchfeuchtung/Durchlüftung des Bodens nachteilig beeinflussen und dadurch eine ruhefristverlängernde Wirkung entfalten. Derartiges ist ohnehin durch die meisten Friedhofssatzungen untersagt. Wir raten daher zu der Vermeidung jeder Art der Oberflächenversiegelung mit Folien, Grabplatten, Pflasterungen usw. Sargbeisetzungen sind in dieser Hinsicht stärker betroffen als beigesetzte Urnen. Von der unerwünschten Oberflächenversiegelung einmal abgesehen sind Sie weitgehend frei in Ihren Entscheidungen zur Grabgestaltung.

Mit den Arbeiten auf dem Friedhof sollte nicht vor dem Ablauf der Setzzeit begonnen weden.

Näheres zur Grabgestaltung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Hier spielt neben der Oberflächenversiegelung insbesondere die Pflanzenhöhe eine Rolle. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Wenn Sie sich hinsichtlich der Zulässigkeit Ihrer Maßnahme unsicher sind, dann lassen Sie sich Ihre Planung im Vorfeld durch die Friedhofsverwaltung genehmigen oder wenden Sie sich an die Friedhofsgärtnerei Ihres Vertrauens.

Pflanzenhöhe

Hinsichtlich der Pflanzenhöhe sollte allgemein keine Pflanze auf einem Grab höher gewachsen sein als etwa Augenhöhe. Dabei geht es weniger um einen optischen Anspruch, als vielmehr um das Wurzelwerk. Dieses steht dem eigentlichen Zweck eines Friedhofes entgegen, wenn es mit der Zeit zu raumnehmend geworden ist.

Näheres zur Höhenbegrenzung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Nutzen Sie die Gelegenheit zur Neugestaltung, wenn die Bepflanzung über die Jahre hinweg zu groß gewachsen ist.

Sollten Sie bei der Entfernung von Bepflanzung Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail.

Kirchenjahr

Kirchenjahr

In jedem Jahr beginnt am Vorabend des 1. Adventssonntages das neue Kirchenjahr. Der Sonntag davor, Totensonntag (evgl. Ewigkeitssonntag), ist somit der letzte Sonntag im alten Kirchenjahr. Übrigens hat sich der Gesetzgeber dieser Abfolge angeschlossen, indem er den Sonntag vor dem Totensonntag zum Volkstrauertag erklärt hat.

„Zwischen den Kirchenjahren“ gedenken die Mitarbeiter der Friedhofmeisterei den Verstorbenen und deren Beisetzungen. Auf diese Weise kann das vergangene Jahr angemessen auslaufen. Im Anschluss wird der Beginn des kommenden Kirchenjahres ins Auge gefasst, wobei zunächst die vorausliegende Adventszeit im Fokus steht.

Darüber hinaus nutzt die Friedhofmeisterei den Zeitraum „zwischen den Kirchenjahren“ aus gegebenem Anlass für ihr ehrwürdiges Grabmachertreffen im kleinen Kreis.

Grabhügel

Der aufgeschüttete Grabhügel unterstützt einen Setzvorgang, der mehr als 2 Monate andauern kann (Setzzeit). Dieser Setzvorgang kann spätere Einsackungen nicht verhindern – aber deutlich reduzieren.

Der genannte Zeitraum variiert in Abhängigkeit zu Bodenbeschaffenheit und Wetterlage. Allgemein begünstigt Regenwetter die Situation, während sich Trocken- oder Frostperioden zeitverzögernd auswirken.

Während der Setzzeit erfüllt der Grabhügel einen weiteren Zweck durch die vorübergehende Aufnahme der Kranz- und Blumenspenden aus der Trauerfeier (Bild).

Das Ende der Setzzeit ist daran zu erkennen, dass sich die Volumenreduzierung des Grabhügels eingestellt hat. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, weiterhin abzuwarten.

Nach dem Ablauf der Setzzeit kann die Grabstelle pflanzbereit hergerichtet werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, dann nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail zu uns auf oder sprechen Sie uns jederzeit gern an.

Grabhügel

Regionale Rekorde

Gelegentlich kommt es auch in unserer Branche zu besonderen Situationen. Diese sollten nicht unerwähnt bleiben, da aus ihnen einzigartige Rekorde hervorgehen. Die Rekorde entstehen allerdings nicht aus einem Wettbewerb heraus, wie beispielsweise im Sport. Vielmehr geht es um auftretende Gegebenheiten während der Grabherstellung, die einem alles abverlangen. Die bemerkenswertesten Herausforderungen in unserer Region, denen sich die Grabmacher zu stellen hatten, sind nachstehend aufgelistet:

Grabmacher/TeamHerausforderung
August Bahrenburg60 cm Frosttiefe im Boden
Johann Otten8 Handgräber in einer Woche
Henning Kromat-Hastedt600 kg Findling im Grab
Henning Kromat-Hastedt60 cm Lenzwasser im Grab
Henning Kromat-Hastedt
Yvonne Schmidt
Aushub mit 30 cm Frostkruste
Tabelle: Regionale Rekorde in der Reihenfolge ihres Auftretens
Laudatio

Trotz aller Widrigkeiten konnte jede Beisetzung planmäßig stattfinden. Eine Terminverschiebung ist den Angehörigen erspart geblieben. Zu verdanken ist dies einem herausragenden Pflichtbewusstsein, einem überragenden Einsatz und dem verinnerlichten Ziel einer absolut verlässlichen Termintreue.

Die erwähnten Grabmacher haben sich um ihre Nennung verdient gemacht, indem sie eine außergewöhnliche Leistung erbracht haben. Jedem Einzelnen gebührt Lob und Anerkennung sowie ein ewiger Ehrenplatz hier in der „Hall of Fame“ der Friedhofmeisterei.

Totengräber

Totengräber

Anfänglich beschäftigten die Kirchen Totengräber auf dem jeweiligen Kirchhof (Friedhof). Nachdem im späten 19. Jahrhundert die Gewerbefreiheit in Kraft getreten war, gingen die Grabarbeiten auf den kirchlichen und kommunalen Friedhöfen vermehrt in den Aufgabenbereich des Sargtischlers/Bestatters über. Deshalb ist die Grabtechnik auch heute noch Teil der Ausbildung zur Bestattungsfachkraft.

Mittlerweile sind jedoch nur noch wenige Bestatter – oder gar Privatpersonen – in diesem Bereich aktiv. Überwiegend haben ausgebildete Grabmacher diese Tätigkeiten übernommen.

Heutzutage beschäftigen Friedhofsbetreiber selbst Grabmacher oder sie vergeben die Grabarbeiten an entsprechende Auftragnehmer, wie unsere Friedhofmeisterei.

Grabmacher

Grabmacher

Der Grabmacher hebt Gräber aus für Särge und Urnen im Vorlauf einer Erdbestattung oder Umbettung. Handelt es sich dabei um ein Grab für eine Sargbeisetzung, dann wird im Erdreich zusätzlich eine Abstüzung verbaut. Darüber hinaus wird für die Sargträger um das Grab herum eine begehbare Umrandung errichtet. Nach der Beisetzung wird das Grab verfüllt. Der Beruf des Grabmachers führt auf die Tätigkeit des einstigen Totengräbers zurück, der seinerzeit von der Kirche auf dem Kirchhof (Friedhof) beschäftigt war.

Heute nutzt der Grabmacher modernes Equipment (Bild), wodurch Gräber von einem früher nicht gekannten Sicherheitsstandard hergestellt werden können. Aus diesem Grund sind Zwischenfälle und Verlertzungen vor, während und nach der Sargabsenkung mittlerweile so gut wie ausgeschlossen.

Wie auch schon vor Jahrhunderten sind heute für einen einwandfreien Gräberbau ein geschultes Auge, ein gutes Gespür für Hindernisse im Boden und eine geübte Hand unerlässlich. Dabei ist Erfahrung durch nichts zu ersetzen.

Bei uns können Sie eine Ausbildung zum Grabmacher absolvieren.

Produktname

Die Produktserie der Friedhofmeisterei ist nach dem Schutzpatron der Grabmacher, TOBIT, benannt (Produktname). Demzufolge verwendet unsere mobile Grabmacherei Produkte aus der TOBIT-Serie (Bild), wie:

  • TOBIT-Grabverbau
  • TOBIT-Grablaufrosten
  • TOBIT-Materialwagen usw.

Produktname TOBIT

Schutzpatron

TOBIT

TOBIT: Schutzpatron der Totengräber
Quelle: Lexikon der Heiligen und Namestage, Verlag Herder GmbH, 2. Auflage 2014


… ließ der König Sanherib (Regierungszeit von 704-681 v. Chr.), dem Israeliten verhasst waren, viele von ihnen töten. Tobit begrub diese aus Glaubenstreue und wurde hierfür von den Assyrern verfolgt. ,,Das Verbot die toten Juden zu bestatten war ein Gipfelpunkt des antiken Antijudaismus“, da diese Nicht-Bestattung als großes Unglück galt und als Kriegsstrafe oder Fluch Gottes sehr gefürchtet war. Tobit beugte sich diesem staatlichen Druck nicht, sondern leistete unerschrocken Widerstand, indem er Tote weiterhin ehrenvoll begrub. Nachdem der König dies erfuhr, befahl er ihn zu töten. Tobit musste fliehen. Doch bereits nach 45 Tagen konnte er zurückkehren und bekam sein gesamtes Vermögen zurück, da der König gestorben war. Er begrub trotz Verbot einen weiteren getöteten Juden…
Quelle: Ein weiser Wegbegleiter, Ann-Christin Graé, Studienarbeit, GRIN Verlag GmbH 2008

Die Friedhofmeisterei ehrt den Schutzpatron beim jährlichen Grabmachertreffen. Darüber hinaus ist die „ehrenvolle Beisetzung“ in unserer mobilen Grabmacherei als Leitlinie verankert. Obendrein haben wir eine Produktserie nach TOBIT benannt.

Umwelt

Umwelt

Die Verantwortung für die verwendeten Materialien liegt in den Händen Dritter. So entscheidet beispielsweise das Krematorium über zersetzungsfähige Kapseln für die Asche oder das Bestattungsunternehmen über verrotbare Sperrfolie für die vorgeschriebene Sperrschicht in Särgen (Bild, Quelle: Bestattungen Bahrenburg – Wilstedt). Dabei spielt die Grundwasserneutralität eine große Rolle.

Jedenfalls geben die meisten Friedhofsverwaltungen vor, dass nur in die Erde gelangen darf, was auch innerhalb der festgesetzten Ruhefrist im Erdreich vergeht. Die Grundwasserneutralität kommt dabei direkt der Umwelt zugute.

Als Friedhofmeisterei unterstützen wir diesen nachhaltigen Ansatz aktiv, z.B. mit einem Hydrauliköl auf Pflanzenölbasis in unserem Friedhofsbagger.

Grabtiefe

Grabtiefe für Särge und Urnen

Hinsichtlich der Grabtiefe für Urnen und Särge gibt es keine einheitliche oder bundesweite Regelung. Es sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Wildtierverhalten, raumnehmendes Wurzelwerk, pflanztypische Gestaltung, Ruhefrist und örtliche Gegebenheiten.

Sofern die jeweilige Friedhofssatzung nichts anderes vorgibt, empfehlen wir als Grabtiefe die nachstehend aufgeführten Werte. Dabei sind eventuell vorhandene Geländeunebenheiten entsprechend zu berücksichtigen.

Sarggräber auf Grabstellen

Für Sarggräber auf Grabstellen empfehlen wir einen Wert von 90 cm zwischen Geländeoberfläche und Sargoberkante, da auf belegten Grabstellen eine spätere Urnenbeisetzung an gleicher Stelle möglich sein sollte.

Dazu addiert sich die individuelle Sarghöhe. Särge sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 130 bis 160 cm zu erwarten.

Sarggräber auf einer SGA

Für Sarggräber auf Sarggemeinschaftsanlagen (SGA) empfehlen wir einen Wert von 70 cm zwischen Geländeoberfläche und Sargoberkante. Zudem ist eine spätere Urnenbeisetzung an gleicher Stelle in nahezu allen Fällen nicht vorgesehen.

Dazu addiert sich die individuelle Sarghöhe. Särge sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 110 und 140 cm zu erwarten.

Urnengräber auf Grabstellen

Für Urnengräber auf Grabstellen empfehlen wir ein Maß von 50 cm zwischen Geländeoberfläche und Urnenoberkante, da Grabstellen allgemein mehr Wurzelraum ermöglichen sollten.

Dazu addiert sich die individuelle Urnenhöhe. Urnen sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 80 bis 90 cm zu erwarten.

Urnengräber auf einer UGA

Für Urnengräber auf Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) empfehlen wir ein Maß von 30 cm zwischen Geländeoberfläche und Urnenoberkante, da Urnengemeinschaftsanlagen weniger Wurzelraum erfordern.

Dazu addiert sich die individuelle Urnenhöhe. Urnen sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 60 bis 70 cm zu erwarten.

Übersicht Grabtiefe
Urne
cm
Sarg
cm
Grabstelle50 + Urnenhöhe90 + Sarghöhe
UGA30 + Urnenhöhe
SGA70 + Sarghöhe
Tabelle: Empfehlung für Grabtiefen

Hinweis: Ausschlaggebend ist stets, was die jeweilige Friedhofssatzung in der gültigen Fassung vorgibt. Abweichungen zur Friedhofssatzung sind nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung zulässig.

Muster