Bodenenteisung

Bodenenteisung

Die Durchführung einer Bodenenteisung empfiehlt sich bei Dauerfrost ab einer Frosttiefe von etwa 5 cm (Frostgräber). Dabei beheizt eine Wärmequelle die betroffene Fläche intensiv. Somit steht der Graböffnung am Folgetag nichts mehr im Wege. Derartige Auftauarbeiten gewährleisten die Einhaltung des festgesetzten Beisetzungstermins. Zudem werden Mehraufwand und Mehrkosten begrenzt.

Ein gezielt platziertes Feuer (Bild, Quelle: NonstopNews aus 2012) hat sich im Vergleich zu anderen Maßnahmen als äußerst geräuscharm, zweckdienlich und wirkungsvoll erwiesen.

Nach der Graböffnung kann sich auf dem Aushub eine Frostkruste bilden. Die Dicke der Frostkruste ist überwiegend von der Wetterlage und der Erdfeuchte abhängig.

Frostgräber

Frostgräber

Die Erdarbeiten gestalten sich bei Dauerfrost insgesamt aufwendiger (Frostgräber). Daher zahlt sich eine kostensparende Bodenenteisung im Vorlauf zur Graböffnung bereits ab etwa 5 cm Frosttiefe aus.

Die spätere Grabverfüllung ist von der Grabsohle bis zur Oberfläche des Grabhügels in Blöcken oder Abschnitten durchfrostet. Die Dauer der Setzzeit verlängert sich dadurch erheblich. Nach einer Sargbeisetzung empfiehlt es sich daher, die Abtragung des Grabhügels entsprechend aufzuschieben.

Sollten Sie bei der Abtragung des Grabhügels Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.