Für jeden Friedhof kannn eine Friedhofssatzung erlassen sein, in der rechtlich verbindliche Vorgaben festgelegt sind. Dies ist im übergeordneten Bestattungsrecht entsprechend vorgesehen.
Die Friedhofssatzungen sind unterschiedlich in ihrer Auslegung. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise örtliche Gegebenheiten.
Neben den Gestaltungsvorschriften für die Grabstätten kann eine Friedhofssatzung auch Informationen zu Öffnungszeiten usw. enthalten.
Auskunft erteilt auf Anfrage die jeweilig zuständige Friedhofsverwaltung.
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