Kirchenjahr

In jedem Jahr beginnt am Vorabend des 1. Adventssonntages das neue Kirchenjahr. Der Sonntag davor, Totensonntag (evgl. Ewigkeitssonntag), ist somit der letzte Sonntag im alten Kirchenjahr. Übrigens hat sich der Gesetzgeber dieser Abfolge angeschlossen, indem er den Sonntag vor dem Totensonntag zum Volkstrauertag erklärt hat.

„Zwischen den Kirchenjahren“ gedenken die Mitarbeiter der Friedhofmeisterei den Verstorbenen und deren Beisetzungen. Auf diese Weise kann das vergangene Jahr angemessen auslaufen. Im Anschluss wird der Beginn des kommenden Kirchenjahres ins Auge gefasst, wobei zunächst die vorausliegende Adventszeit im Fokus steht.

Darüber hinaus nutzt die Friedhofmeisterei den Zeitraum „zwischen den Kirchenjahren“ aus gegebenem Anlass für ihr ehrwürdiges Grabmachertreffen im kleinen Kreis.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert