Einige Friedhöfe haben auf ihren Rasenflächen Bereiche für sogenannte Rasengräber (z.B. für anonyme oder halbanonyme Sargbeisetzungen) vorgesehen. Dabei soll der Rasen für die Graböffnung partiell aufgenommen, zwischengelagert und nach der Sargbeisetzung und Grabverfüllung an der Entnahmestelle wieder eingesetzt werden.
Im Gegensatz zur gängigen Vorgehensweise bei der Grabverfüllung entfällt dabei der Grabhügel. Ohne den Ballast des Grabhügels findet der Setzvorgang im Erdreich zunächst nur eingeschränkt statt und erstreckt sich im weiteren Verlauf über einen längeren Zeitraum. Dadurch sind bei Rasengräbern häufiger Einsackungen auszugleichen bzw. Erdauffüllungen durchzuführen.
Mit einer Verdichtung – wie im konventionellen Tiefbau üblich – könnte der Setzvorgang bereits während der Grabverfüllung kompensiert werden. Allerdings könnte dies eine Verwesungsstörung begünstigen. Darüber hinaus stünde eine maschinelle Verdichtung im Konflikt mit dem Pietätsgebot.
Unsere Empfehlung: Aus rein fachlicher Perspektive ist eine maschinelle Verdichtung in der Grabtechnik unangebracht. Stattdessen wird an dieser Stelle auf den natürlichen, witterungsbedingten Setzvorgang verwiesen. Dabei sind zwei Varianten denkbar:
- ohne Grabhügel, wenn Einebnungen später eher häufig durchgeführt werden sollen
- mit Grabhügel, wenn Einebnungen später eher selten durchgeführt werden sollen (unser Standard)
Hinweis: In jedem Fall wird der Sarg nach etlichen Jahren die Erdlast nicht mehr tragen können, da der Sarg über die Zeit hinweg planmäßig an Tragfähigkeit verloren hat. Dann kann ein „Auslöser“ der Grund dafür sein, dass eine voluminöse Einsackung erfolgt. Solch ein „Auslöser“ kann Besuchsverkehr, Publikumsverkehr, Mäharbeiten o.ä. sein. Aber auch ohne einen „Auslöser“ wird das Erdreich zu gegebener Zeit deutlich einsacken, nachdem der Sarg sein Volumen freigegegben hat. Dies gilt als Hinweis nicht nur für Rasengräber, sondern grundsätzlich für alle Sargbeisetzungen.
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