Rasengräber

Einige Friedhöfe haben auf ihren Rasenflächen Bereiche für sogenannte Rasengräber (z.B. für anonyme oder halbanonyme Sargbeisetzungen) vorgesehen. Dabei soll der Rasen für die Graböffnung partiell aufgenommen, zwischengelagert und nach der Sargbeisetzung und Grabverfüllung an der Entnahmestelle wieder eingesetzt werden.

Im Gegensatz zur gängigen Vorgehensweise bei der Grabverfüllung entfällt dabei der Grabhügel. Ohne den Ballast des Grabhügels findet der Setzvorgang im Erdreich zunächst nur eingeschränkt statt und erstreckt sich im weiteren Verlauf über einen längeren Zeitraum. Dadurch sind bei Rasengräbern häufiger Einsackungen auszugleichen bzw. Erdauffüllungen durchzuführen.

Mit einer Verdichtung – wie im konventionellen Tiefbau üblich – könnte der Setzvorgang bereits während der Grabverfüllung kompensiert werden. Allerdings könnte dies eine Verwesungsstörung begünstigen. Darüber hinaus stünde eine maschinelle Verdichtung im Konflikt mit dem Pietätsgebot.

Unsere Empfehlung: Aus rein fachlicher Perspektive ist eine maschinelle Verdichtung in der Grabtechnik unangebracht. Stattdessen wird an dieser Stelle auf den natürlichen, witterungsbedingten Setzvorgang verwiesen. Dabei sind zwei Varianten denkbar:

  • ohne Grabhügel, wenn Einebnungen später eher häufig durchgeführt werden sollen
  • mit Grabhügel, wenn Einebnungen später eher selten durchgeführt werden sollen (unser Standard)

Hinweis: In jedem Fall wird der Sarg nach etlichen Jahren die Erdlast nicht mehr tragen können, da der Sarg über die Zeit hinweg planmäßig an Tragfähigkeit verloren hat. Dann kann ein „Auslöser“ der Grund dafür sein, dass eine voluminöse Einsackung erfolgt. Solch ein „Auslöser“ kann Besuchsverkehr, Publikumsverkehr, Mäharbeiten o.ä. sein. Aber auch ohne einen „Auslöser“ wird das Erdreich zu gegebener Zeit deutlich einsacken, nachdem der Sarg sein Volumen freigegegben hat. Dies gilt als Hinweis nicht nur für Rasengräber, sondern grundsätzlich für alle Sargbeisetzungen.

Oberflächenwasser

Starke Regenfälle können – oder auch Dauerregen kann – den Pegelstand des Oberflächenwassers im Boden erheblich steigen lassen. Hinsichtlich des Gräberbaus kann dies zu folgenden Problemen führen:

  • der abgelegte Aushub zerläuft wie Brei, so dass die vorhandene Fläche für dessen Zwischenlagerung nicht ausreicht
  • der Pegelstand erreicht im geöffneten Grab ein kritisches Niveau, so dass eine fachgerechte Beisetzung nicht möglich ist

Lenzen führt in diesem Fall nicht zum Erfolg, da die Graböffnung eine widerstandsfreie Tiefstelle darstellt. Dem Wasser wird damit eine bequeme Fließrichtung geboten. Folglich strömt das Wasser von allen Seiten heran und das geöffnete Grab wirkt wie ein teilgeflutetes Trockendock. So geschehen in unserem Wirkungskreis beispielsweise am Anfang des Jahres 2024.

In solchen Fällen suchen wir zusammen mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung und den Angehörigen nach Lösungen. Im Extremfall kann dies bedeuten, dass eine temporäre Aussetzung von Beisetzungen in Erwägung zu ziehen ist.

Unsere Empfehlung: Solchen Naturgewalten steht man machtlos gegenüber. Hier ist Verständnis für die Situation gefragt sowie Geduld, bis der Pegelstand des Oberflächenwassers hinreichend zurückgegangen ist.

Verwesungsstörungen

Mit Blick auf unsere Erfahrungen aus der Praxis kann gesagt werden, dass Verwesungsstörungen grundsätzlich immer auftreten, wenn Sauerstoffmangel herrscht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Boden zwischen dem Sarg und der Geländeoberkante nicht hinreichend „atmen“ kann.

Für Sauerstoffmangel kann es verschiedene Ursachen geben:

  • Flächenversiegelungen
  • ungünstige Bodenverhältnisse, wie Lehm, Verdichtungen und dgl. mehr
  • hohe Erdfeuchte
  • hoher Wasserstand
  • Einkapselungen

Je schlechter ein Boden durchlüftet ist, desto stärker stört dies den Verwesungsprozess. Bei der Wiederbelegung eines Grabes können Verwesungsstörungen dazu führen, dass wir unsere Arbeiten zur Graböffnung abbrechen müssen, um die Totenruhe nicht zu stören. In solchen Fällen suchen wir zusammen mit der Friedhofsverwaltung nach Lösungen.

Im August 2023 ist bei uns über Verwesungsstörungen ein TV-Bericht entstanden. Mehr dazu gibt es in unserer Mediathek.

Lenzwasser

Lenzwasser

Durch starke Niederschläge oder eine entsprechende Schneeschmelze kann ein Spülkanal auf dem Friedhof entstehen. Wenn der Spülkanal in ein geöffnetes Grab (Tiefpunkt) mündet, dann können sich dort beträchtliche Mengen an Lenzwasser ansammeln. Auf diese Weise kann der Pegelstand im Grab ein kritisches Niveau erreichen.

Unmittelbar vor der Beisetzung erfolgt die Trockenlegung des Grabes. Dabei wird bei Bedarf zusätzlich eine Sohlenabdeckung eingebracht. Durch diese Maßnahmen ist eine fachgerechte Beisetzung sichergestellt.

Hinweis: Zum Lenzen eignen sich einfache Behältnisse bei kleinen Mengen Wasser oder eine Motorpumpe bei größeren Mengen.

Belegungsposition

Die überwiegende Anzahl der Friedhöfe ist in Orientierung an die Ost-West-Achse beplant und angelegt worden. Dieser Ausrichtung liegt der Wunschgedanke zugrunde, gebettet in Richtung Osten blicken zu wollen.

Die aufgehende Sonne hat geschichtlich schon immer eine bedeutende Rolle gespielt – so auch hier (vgl. Ostung). Folgerichtig liegt der Mann links neben der Frau bei Blick in Richtung Osten. Allerdings ist die Belegungsposition nicht gesetzlich geregelt, weshalb es örtlich zu Abweichungen kommen kann.

Übrigens steht man in gleicher Weise auch vor dem Altar bei der kirchlichen Trauung (siehe Bild).

Einsackungen

Während der Grabverfüllung können Lufteinschlüsse im Bereich der unteren Sarghälfte nicht gänzlich vermieden werden. Des Weiteren ist eine Verdichtung der Verfüllung nicht zulässig, da dies die gute Durchfeuchtung und Durchlüftung des Bodens nachteilig beeinträchtigen würde. Einsackungen sind daher über Jahre hinweg ein Teil des Prozesses im Erdreich. Allgemein gilt: Je stärker die Setzzeit Beachtung findet, desto geringer fallen die Einsackungen aus.

Durch die Wetterlage begünstigt, kann in Ausnahmefällen bereits einige Monate nach der Beisetzung die erste Einsackung zu erkennen sein. Weitere Einsackungen können in unregelmäßigen Abständen folgen, so dass gelegentlich Erde nachzufüllen ist. Insbesondere nach dem Ablauf der Winterperiode besteht oftmals ein Bedarf an Erdauffüllung.

Die meiste Erde wird allerdings dann benötigt, wenn der Sarg etliche Jahre nach der Beisetzung die Erdlast nicht mehr tragen kann und infolgedessen weiteren Hohlraum freigibt. Manchmal geschieht dies unmittelbar beim Betreten der Grabstelle. Achten Sie deshalb bitte stets auf entsprechende Anzeichen an der Oberfläche, wie Risse oder Tiefstellen, siehe auch nebenstehendes Bild.

Sollten Sie bei der Erdauffüllung Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Grabhügel

Der aufgeschüttete Grabhügel unterstützt einen Setzvorgang, der mehr als 2 Monate andauern kann (Setzzeit). Dieser Setzvorgang kann spätere Einsackungen nicht verhindern – aber deutlich reduzieren.

Der genannte Zeitraum variiert in Abhängigkeit zu Bodenbeschaffenheit und Wetterlage. Allgemein begünstigt Regenwetter die Situation, während sich Trocken- oder Frostperioden zeitverzögernd auswirken.

Während der Setzzeit erfüllt der Grabhügel einen weiteren Zweck durch die vorübergehende Aufnahme der Kranz- und Blumenspenden aus der Trauerfeier (Bild).

Das Ende der Setzzeit ist daran zu erkennen, dass sich die Volumenreduzierung des Grabhügels eingestellt hat. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, weiterhin abzuwarten.

Nach dem Ablauf der Setzzeit kann die Grabstelle pflanzbereit hergerichtet werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, dann nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail zu uns auf oder sprechen Sie uns jederzeit gern an.

Grabhügel

Grabtiefe

Grabtiefe für Särge und Urnen

Hinsichtlich der Grabtiefe für Urnen und Särge gibt es keine einheitliche oder bundesweite Regelung. Es sind folgende Faktoren zu berücksichtigen: Wildtierverhalten, raumnehmendes Wurzelwerk, pflanztypische Gestaltung, Ruhefrist und örtliche Gegebenheiten.

Sofern die jeweilige Friedhofssatzung nichts anderes vorgibt, empfehlen wir als Grabtiefe die nachstehend aufgeführten Werte. Dabei sind eventuell vorhandene Geländeunebenheiten entsprechend zu berücksichtigen.

Sarggräber auf Grabstellen

Für Sarggräber auf Grabstellen empfehlen wir einen Wert von 90 cm zwischen Geländeoberfläche und Sargoberkante, da auf belegten Grabstellen eine spätere Urnenbeisetzung an gleicher Stelle möglich sein sollte.

Dazu addiert sich die individuelle Sarghöhe. Särge sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 130 bis 160 cm zu erwarten.

Sarggräber auf einer SGA

Für Sarggräber auf Sarggemeinschaftsanlagen (SGA) empfehlen wir einen Wert von 70 cm zwischen Geländeoberfläche und Sargoberkante. Zudem ist eine spätere Urnenbeisetzung an gleicher Stelle in nahezu allen Fällen nicht vorgesehen.

Dazu addiert sich die individuelle Sarghöhe. Särge sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 110 und 140 cm zu erwarten.

Urnengräber auf Grabstellen

Für Urnengräber auf Grabstellen empfehlen wir ein Maß von 50 cm zwischen Geländeoberfläche und Urnenoberkante, da Grabstellen allgemein mehr Wurzelraum ermöglichen sollten.

Dazu addiert sich die individuelle Urnenhöhe. Urnen sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 80 bis 90 cm zu erwarten.

Urnengräber auf einer UGA

Für Urnengräber auf Urnengemeinschaftsanlagen (UGA) empfehlen wir ein Maß von 30 cm zwischen Geländeoberfläche und Urnenoberkante, da Urnengemeinschaftsanlagen weniger Wurzelraum erfordern.

Dazu addiert sich die individuelle Urnenhöhe. Urnen sind unterschiedlich hoch, so dass das resultierende Ergebnis dementsprechend variiert. Somit ist ein Maß in einem Bereich von etwa 60 bis 70 cm zu erwarten.

Übersicht Grabtiefe
Urne
cm
Sarg
cm
Grabstelle50 + Urnenhöhe90 + Sarghöhe
UGA30 + Urnenhöhe
SGA70 + Sarghöhe
Tabelle: Empfehlung für Grabtiefen

Hinweis: Ausschlaggebend ist stets, was die jeweilige Friedhofssatzung in der gültigen Fassung vorgibt. Abweichungen zur Friedhofssatzung sind nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung zulässig.

Muster

Bodenenteisung

Bodenenteisung

Die Durchführung einer Bodenenteisung empfiehlt sich bei Dauerfrost ab einer Frosttiefe von etwa 5 cm (Frostgräber). Dabei beheizt eine Wärmequelle die betroffene Fläche intensiv. Somit steht der Graböffnung am Folgetag nichts mehr im Wege. Derartige Auftauarbeiten gewährleisten die Einhaltung des festgesetzten Beisetzungstermins. Zudem werden Mehraufwand und Mehrkosten begrenzt.

Ein gezielt platziertes Feuer (Bild, Quelle: NonstopNews aus 2012) hat sich im Vergleich zu anderen Maßnahmen als äußerst geräuscharm, zweckdienlich und wirkungsvoll erwiesen.

Nach der Graböffnung kann sich auf dem Aushub eine Frostkruste bilden. Die Dicke der Frostkruste ist überwiegend von der Wetterlage und der Erdfeuchte abhängig.

Frostgräber

Frostgräber

Die Erdarbeiten gestalten sich bei Dauerfrost insgesamt aufwendiger (Frostgräber). Daher zahlt sich eine kostensparende Bodenenteisung im Vorlauf zur Graböffnung bereits ab etwa 5 cm Frosttiefe aus.

Die spätere Grabverfüllung ist von der Grabsohle bis zur Oberfläche des Grabhügels in Blöcken oder Abschnitten durchfrostet. Die Dauer der Setzzeit verlängert sich dadurch erheblich. Nach einer Sargbeisetzung empfiehlt es sich daher, die Abtragung des Grabhügels entsprechend aufzuschieben.

Sollten Sie bei der Abtragung des Grabhügels Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.