Friedhofsträger auf Friedhöfen in Deutschland

Ein Friedhofsträger kann einen Dritten mit dem Betrieb seines Friedhofes beauftragen. Die Einbindung von Friedhofsbetreibern ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, beispielsweise im BestattG von Niedersachsen.

Ein Friedhofsbetreiber kann sich selbst um die Grabarbeiten kümmern – z.B. durch den Förster eines Forstamtes – oder auch unsere Friedhofmeisterei damit beauftragen.

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