Hinsichtlich der Pflanzenhöhe sollte allgemein keine Pflanze auf einem Grab höher gewachsen sein als etwa Augenhöhe. Dabei geht es weniger um einen optischen Anspruch, als vielmehr um das Wurzelwerk. Dieses steht dem eigentlichen Zweck eines Friedhofes entgegen, wenn es mit der Zeit zu raumnehmend geworden ist.

Näheres zur Höhenbegrenzung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Nutzen Sie die Gelegenheit zur Neugestaltung, wenn die Bepflanzung über die Jahre hinweg zu groß gewachsen ist.

Sollten Sie bei der Entfernung von Bepflanzung Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail.

Kategorien: Rechtliches

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