Standsicherheit

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr steht der Friedhofsverwaltung mindestens eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung aller Grabmale zu (s. Bild, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rüttelprobe.jpg). Nicht selten erfolgt diese Überprüfung am Ende der Wintersaison.

Wird bei der Überprüfung ein Mangel festgestellt, dann kann dies zu einer Warnkennzeichnung oder sogar zu einer unmittelbaren Gefahrenbeseitigung führen. Es ist üblich, dass der gesamte Vorgang entsprechend protokolliert wird. Anschließend erfolgt die Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten, der für Abhilfe zu sorgen hat.

Zusätzlich können Sie auch jederzeit selbst die Standsicherheit ihres Grabmals testen, indem Sie von Hand eine kurze „Rüttelprobe” ohne Messgerät durchführen. Achten Sie dabei bitte unbedingt auf die erforderliche Sicherheit im potentiellen Gefahrenbereich und die notwendige persönliche Schutzausrüstung.

Kategorien: Rechtliches

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