Beisetzungsmöglichkeiten auf einem Friedhof in Deutschland

Jeder Friedhof, der als solcher genutzt werden soll, muss von den zuständigen Behörden genehmigt und in Plänen/Karten entsprechend ausgewiesen sein. Dabei kann es sich um eine Fläche, einen Bereich oder ein Gebiet handeln. Deshalb sind für bestimmte Seegebiete Seebestattungen zugelassen, in manchen Wäldern/Forsten finden Baumbestattungen statt und in Kolumbarien können Urnen aufbewahrt werden. Die Widmung zum Friedhof ist ebenso für konservative Friedhöfe erforderlich. Die Friedhofspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt, beispielsweise im BestattG von Niedersachsen.

Eine Ausnahme bildet das Land Bremen, wo unter ganz speziellen Voraussetzungen auch außerhalb von Friedhöfen beigesetzt werden darf.

Grabarbeiten fallen nur auf konventionellen Friedhöfen und im Wald/Forst an, siehe nebenstehende Tabelle.

Kategorien: AllgemeinRechtliches

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