Grabgestaltung

Für eine gelungene Grabgestaltung sind grundsätzlich solche Maßnahmen nicht zu empfehlen, die eine gute Durchfeuchtung/Durchlüftung des Bodens nachteilig beeinflussen und dadurch eine ruhefristverlängernde Wirkung entfalten. Derartiges ist ohnehin durch die meisten Friedhofssatzungen untersagt. Wir raten daher zu der Vermeidung jeder Art der Oberflächenversiegelung mit Folien, Grabplatten, Pflasterungen usw. Sargbeisetzungen sind in dieser Hinsicht stärker betroffen als beigesetzte Urnen. Von der unerwünschten Oberflächenversiegelung einmal abgesehen sind Sie weitgehend frei in Ihren Entscheidungen zur Grabgestaltung.

Mit den Arbeiten auf dem Friedhof sollte nicht vor dem Ablauf der Setzzeit begonnen weden.

Näheres zur Grabgestaltung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Hier spielt neben der Oberflächenversiegelung insbesondere die Pflanzenhöhe eine Rolle. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Wenn Sie sich hinsichtlich der Zulässigkeit Ihrer Maßnahme unsicher sind, dann lassen Sie sich Ihre Planung im Vorfeld durch die Friedhofsverwaltung genehmigen oder wenden Sie sich an die Friedhofsgärtnerei Ihres Vertrauens.

Kategorien: Rechtliches

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