Lenzwasser

Lenzwasser

Durch starke Niederschläge oder eine entsprechende Schneeschmelze kann ein Spülkanal auf dem Friedhof entstehen. Wenn der Spülkanal in ein geöffnetes Grab (Tiefpunkt) mündet, dann können sich dort beträchtliche Mengen an Lenzwasser ansammeln. Auf diese Weise kann der Pegelstand im Grab ein kritisches Niveau erreichen.

Unmittelbar vor der Beisetzung erfolgt die Trockenlegung des Grabes. Dabei wird bei Bedarf zusätzlich eine Sohlenabdeckung eingebracht. Durch diese Maßnahmen ist eine fachgerechte Beisetzung sichergestellt.

Hinweis: Zum Lenzen eignen sich einfache Behältnisse bei kleinen Mengen Wasser oder eine Motorpumpe bei größeren Mengen.

Belegungsposition

Die überwiegende Anzahl der Friedhöfe ist in Orientierung an die Ost-West-Achse beplant und angelegt worden. Dieser Ausrichtung liegt der Wunschgedanke zugrunde, gebettet in Richtung Osten blicken zu wollen.

Die aufgehende Sonne hat geschichtlich schon immer eine bedeutende Rolle gespielt – so auch hier (vgl. Ostung). Folgerichtig liegt der Mann links neben der Frau bei Blick in Richtung Osten. Allerdings ist die Belegungsposition nicht gesetzlich geregelt, weshalb es örtlich zu Abweichungen kommen kann.

Übrigens steht man in gleicher Weise auch vor dem Altar bei der kirchlichen Trauung (siehe Bild).

Einsackungen

Während der Grabverfüllung können Lufteinschlüsse im Bereich der unteren Sarghälfte nicht gänzlich vermieden werden. Des Weiteren ist eine Verdichtung der Verfüllung nicht zulässig, da dies die gute Durchfeuchtung und Durchlüftung des Bodens nachteilig beeinträchtigen würde. Einsackungen sind daher über Jahre hinweg ein Teil des Prozesses im Erdreich. Allgemein gilt: Je stärker die Setzzeit Beachtung findet, desto geringer fallen die Einsackungen aus.

Durch die Wetterlage begünstigt, kann in Ausnahmefällen bereits einige Monate nach der Beisetzung die erste Einsackung zu erkennen sein. Weitere Einsackungen können in unregelmäßigen Abständen folgen, so dass gelegentlich Erde nachzufüllen ist. Insbesondere nach dem Ablauf der Winterperiode besteht oftmals ein Bedarf an Erdauffüllung.

Die meiste Erde wird allerdings dann benötigt, wenn der Sarg etliche Jahre nach der Beisetzung die Erdlast nicht mehr tragen kann und infolgedessen weiteren Hohlraum freigibt. Manchmal geschieht dies unmittelbar beim Betreten der Grabstelle. Achten Sie deshalb bitte stets auf entsprechende Anzeichen an der Oberfläche, wie Risse oder Tiefstellen, siehe auch nebenstehendes Bild.

Sollten Sie bei der Erdauffüllung Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Grabmalgestaltung

Prinzipiell unterliegt die Art der Grabmalgestaltung dem Wohlwollen der Friedhofsverwaltung. Orientieren Sie sich deshalb bei Ihren Planungen an dem existierenden Gesamtbild des Friedhofes. Nutzen Sie dabei den vorhandenen Gestaltungsspielraum, um der Ruhestätte ein würdiges und individuelles Erscheinungsbild zu verleihen.

Mit den Arbeiten auf dem Friedhof sollte nicht vor dem Ablauf der Setzzeit begonnen werden.

Näheres zur Grabmalgestaltung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Wenn Sie sich hinsichtlich der Zulässigkeit Ihrer Maßnahme unsicher sind, dann lassen Sie sich Ihre Planung im Vorfeld durch die Friedhofsverwaltung genehmigen oder wenden Sie sich an den Steinmetz Ihres Vertrauens.

Grabgestaltung

Grabgestaltung

Für eine gelungene Grabgestaltung sind grundsätzlich solche Maßnahmen nicht zu empfehlen, die eine gute Durchfeuchtung/Durchlüftung des Bodens nachteilig beeinflussen und dadurch eine ruhefristverlängernde Wirkung entfalten. Derartiges ist ohnehin durch die meisten Friedhofssatzungen untersagt. Wir raten daher zu der Vermeidung jeder Art der Oberflächenversiegelung mit Folien, Grabplatten, Pflasterungen usw. Sargbeisetzungen sind in dieser Hinsicht stärker betroffen als beigesetzte Urnen. Von der unerwünschten Oberflächenversiegelung einmal abgesehen sind Sie weitgehend frei in Ihren Entscheidungen zur Grabgestaltung.

Mit den Arbeiten auf dem Friedhof sollte nicht vor dem Ablauf der Setzzeit begonnen weden.

Näheres zur Grabgestaltung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Hier spielt neben der Oberflächenversiegelung insbesondere die Pflanzenhöhe eine Rolle. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Wenn Sie sich hinsichtlich der Zulässigkeit Ihrer Maßnahme unsicher sind, dann lassen Sie sich Ihre Planung im Vorfeld durch die Friedhofsverwaltung genehmigen oder wenden Sie sich an die Friedhofsgärtnerei Ihres Vertrauens.

Pflanzenhöhe

Hinsichtlich der Pflanzenhöhe sollte allgemein keine Pflanze auf einem Grab höher gewachsen sein als etwa Augenhöhe. Dabei geht es weniger um einen optischen Anspruch, als vielmehr um das Wurzelwerk. Dieses steht dem eigentlichen Zweck eines Friedhofes entgegen, wenn es mit der Zeit zu raumnehmend geworden ist.

Näheres zur Höhenbegrenzung regelt ggf. die jeweilige Friedhofssatzung. Auskunft erteilt auf Anfrage die zuständige Friedhofsverwaltung.

Empfehlung: Nutzen Sie die Gelegenheit zur Neugestaltung, wenn die Bepflanzung über die Jahre hinweg zu groß gewachsen ist.

Sollten Sie bei der Entfernung von Bepflanzung Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine Anfrage per E-Mail.

Grabhügel

Der aufgeschüttete Grabhügel unterstützt einen Setzvorgang, der mehr als 2 Monate andauern kann (Setzzeit). Dieser Setzvorgang kann spätere Einsackungen nicht verhindern – aber deutlich reduzieren.

Der genannte Zeitraum variiert in Abhängigkeit zu Bodenbeschaffenheit und Wetterlage. Allgemein begünstigt Regenwetter die Situation, während sich Trocken- oder Frostperioden zeitverzögernd auswirken.

Während der Setzzeit erfüllt der Grabhügel einen weiteren Zweck durch die vorübergehende Aufnahme der Kranz- und Blumenspenden aus der Trauerfeier (Bild).

Das Ende der Setzzeit ist daran zu erkennen, dass sich die Volumenreduzierung des Grabhügels eingestellt hat. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, weiterhin abzuwarten.

Nach dem Ablauf der Setzzeit kann die Grabstelle pflanzbereit hergerichtet werden. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, dann nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail zu uns auf oder sprechen Sie uns jederzeit gern an.

Grabhügel

Regionale Rekorde

Gelegentlich kommt es auch in unserer Branche zu besonderen Situationen. Diese sollten nicht unerwähnt bleiben, da aus ihnen einzigartige Rekorde hervorgehen. Die Rekorde entstehen allerdings nicht aus einem Wettbewerb heraus, wie beispielsweise im Sport. Vielmehr geht es um auftretende Gegebenheiten während der Grabherstellung, die einem alles abverlangen. Die bemerkenswertesten Herausforderungen in unserer Region, denen sich die Grabmacher zu stellen hatten, sind nachstehend aufgelistet:

Grabmacher/TeamHerausforderung
August Bahrenburg60 cm Frosttiefe im Boden
Johann Otten8 Handgräber in einer Woche
Henning Kromat-Hastedt600 kg Findling im Grab
Henning Kromat-Hastedt60 cm Lenzwasser im Grab
Henning Kromat-Hastedt
Yvonne Schmidt
Aushub mit 30 cm Frostkruste
Tabelle: Regionale Rekorde in der Reihenfolge ihres Auftretens
Laudatio

Trotz aller Widrigkeiten konnte jede Beisetzung planmäßig stattfinden. Eine Terminverschiebung ist den Angehörigen erspart geblieben. Zu verdanken ist dies einem herausragenden Pflichtbewusstsein, einem überragenden Einsatz und dem verinnerlichten Ziel einer absolut verlässlichen Termintreue.

Die erwähnten Grabmacher haben sich um ihre Nennung verdient gemacht, indem sie eine außergewöhnliche Leistung erbracht haben. Jedem Einzelnen gebührt Lob und Anerkennung sowie ein ewiger Ehrenplatz hier in der „Hall of Fame“ der Friedhofmeisterei.