Grabsteinneigung

Grabsteinneigung


Einige Grabsteine auf den Grabstellen stehen schief. Meistens ist dies auf die Funktion des Friedhofes zurückzuführen. Auf einem Friedhof ist das Erdreich ständig in Bewegung. Eingelassene Fundamente und Aufbauten bewegen sich entsprechend mit. Dadurch kann der Grabstein aus dem Lot geraten, was dann – mehr oder weniger deutlich – an der Grabsteinneigung zu erkennen ist.

Mindestens einmal jährlich ist hierzu eine Überprüfung vorgesehen, die sogenannte Standsicherheitsprüfung. Dabei wird ggf. auch die Grabsteinneigung in Betracht gezogen. Solange die Standsicherheit eines Grabsteins gewährleistet ist, gibt es hinsichtlich einer vorhandenen Neigung keine Bedenken.

Ob ein Grabstein den optischen oder ethischen Ansprüchen genügt, wenn er nicht im Lot steht, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Wer im Bedarfsfall nicht selbst für Korrekturen sorgen kann, dem ist der Steinmetz seines Vertrauens sicherlich gern behilflich.

Standsicherheitsprüfung

Standsicherheit

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr steht der Friedhofsverwaltung mindestens eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung aller Grabmale zu (s. Bild, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rüttelprobe.jpg). Nicht selten erfolgt diese Überprüfung am Ende der Wintersaison.

Wird bei der Überprüfung ein Mangel festgestellt, dann kann dies zu einer Warnkennzeichnung oder sogar zu einer unmittelbaren Gefahrenbeseitigung führen. Es ist üblich, dass der gesamte Vorgang entsprechend protokolliert wird. Anschließend erfolgt die Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten, der für Abhilfe zu sorgen hat.

Zusätzlich können Sie auch jederzeit selbst die Standsicherheit ihres Grabmals testen, indem Sie von Hand eine kurze „Rüttelprobe” ohne Messgerät durchführen. Achten Sie dabei bitte unbedingt auf die erforderliche Sicherheit im potentiellen Gefahrenbereich und die notwendige persönliche Schutzausrüstung.

Arbeitsmaterial

Mit Ausnahme der Fahrzeuge, Maschinen und Werkzeuge stellen wir unser gesamtes Arbeitsmaterial selbst her. Dazu zählen beispielsweise Grabschalung (siehe Bild), Sicherheitslaufroste, Teleskopspaten, Stirnwandheber usw. Dabei hat die Sicherheit stets die oberste Priorität. Hier setzt die Friedhofmeisterei mit ihren technischen Innovationen neue Maßstäbe.

Die Produktsicherheit unserer Neuentwicklungen übertrifft dabei die Vorgaben und Anforderungen durch die Unfallverhütungsvorschriften der Versicherungsträger. Dies gewährleistet eine bislang nicht gekannte Arbeitssicherheit. In über 20 Jahren war bei uns nicht ein einziger Arbeitsunfall an den Versicherungsträger zu melden.

Das Arbeitsmaterial der Friedhofmeisterei ist auf dem neuesten Stand der Technik – auch wenn einzelne Werkzeuge inzwischen weit über 100 Jahre alt sind, wie unsere Ortungslanze zur Bodenerkundung. Wir folgen der Tradition und schlagen dabei neue Wege ein.

Neben der funktionalen Zuverlässigkeit und der Robustheit im Dauereinsatz sind unsere TOBIT-Konstruktionen bequem in der Handhabung und betriebssicher in der Anwendung.

Die Patenterteilung erfolgte anno 2021 für die weltweit erste Grabschalung, die wahlweise im Handbetrieb (Schaufelgrab) oder Maschinenbetrieb (Baggergrab) eingesetzt werden kann.

Unsere Erfindungen eignen sich gleichermaßen für mobile und stationäre Grabmachereien. Somit ist es unerheblich, ob Sie mehrere Friedhöfe anfahren oder ob Sie einen einzelnen Friedhof bewirtschaften.

Grabschalung

Sicherheit der Sargträger

Grabumrandung

Auf dem Friedhofsgelände liegt die allgemeine Zuständigkeit für die „Verkehrssicherheit“ beim Friedhofbetreiber. Indessen liegt die Sicherheit im Bereich der Absenkstelle in der Verantwortung des Grabmachers.

Die Arbeiten zur Graböffnung sind erst dann als abgeschlossen zu betrachten, wenn alle offensichtlichen und potentiellen Gefahren für die Sargträger beseitigt sind. Erfolgt die Graböffnung in der Nähe eines Grabmalfundamentes oder wird dieses sogar teilweise freigelegt, dann kann dies die Standsicherheit des Grabmals nachteilig beeinflussen. Dadurch kann eine Entlastung des Fundamentes erforderlich werden, um das Grabmal als Gefahrenquelle für die Sargträger auszuschließen. In diesem Fall ist das Grabmal nach vorheriger Absprache vom nominierten Steinmetz zu entnehmen und vorübergehend zwischenzulagern.

Darüber hinaus stellen wir sicher, dass auch bei widrigsten Bedingungen die Rutschfestigkeit und Trittsicherheit für die Sargträger gewährleistet ist. Dies beginnt bereits in der Konstruktionsphase, Details siehe nebenstehende Zusammenfassung. Auftretende Kräfte werden durch den Unterbau der Grabumrandung abseits des offenen Grabes sicher ins Erdreich geleitet.

Letztlich steht einem reibungslosen Ablauf vor, während und nach der Sargabsenkung nichts im Wege. Dadurch können die Sargträger ungefährdet ihre Aufgabe vollbringen.