Standsicherheitsprüfung

Standsicherheit

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr steht der Friedhofsverwaltung mindestens eine jährliche Standsicherheitsüberprüfung aller Grabmale zu (s. Bild, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Rüttelprobe.jpg). Nicht selten erfolgt diese Überprüfung am Ende der Wintersaison.

Wird bei der Überprüfung ein Mangel festgestellt, dann kann dies zu einer Warnkennzeichnung oder sogar zu einer unmittelbaren Gefahrenbeseitigung führen. Es ist üblich, dass der gesamte Vorgang entsprechend protokolliert wird. Anschließend erfolgt die Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten, der für Abhilfe zu sorgen hat.

Zusätzlich können Sie auch jederzeit selbst die Standsicherheit ihres Grabmals testen, indem Sie von Hand eine kurze „Rüttelprobe” ohne Messgerät durchführen. Achten Sie dabei bitte unbedingt auf die erforderliche Sicherheit im potentiellen Gefahrenbereich und die notwendige persönliche Schutzausrüstung.

Umbettung

Umbettung

Jede Umbettung ist genehmigungspflichtig. Dabei wird durch die zuständige Behörde vorrangig anhand der Begründung im Antrag abgewogen und entschieden. Somit mündet jeder Antrag in eine Einzelfallentscheidung, die im Abwägungsprozess den Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiters berührt. Wärenddessen steht der Grund für eine Umbettung stets im Konflikt mit der Störung der Totenruhe.

Nach dem Erhalt eines positiven Bescheides kann unter Einbeziehung der beteiligten Friedhofsverwaltungen sowie unter Berücksichtigung eventueller Auflagen die Freilegung (s. Foto) und Bergung stattfinden. Darauf folgt die Überführung mit anschliessender Wiederbeisetzung.

Eine abgestimmte Logistik unter Einbeziehung von Geberruhestätte und Nehmerruhestätte ist bei einer Umbettung unerlässlich. Dabei kann eine vorhandene Grabmalgestaltung ggf. übernommen werden.

Wir sind bei der Antragstellung und Durchführung gern behilflich.

Arbeitsmaterial

Mit Ausnahme der Fahrzeuge, Maschinen und Werkzeuge stellen wir unser gesamtes Arbeitsmaterial selbst her. Dazu zählen beispielsweise Grabschalung (siehe Bild), Sicherheitslaufroste, Teleskopspaten, Stirnwandheber usw. Dabei hat die Sicherheit stets die oberste Priorität. Hier setzt die Friedhofmeisterei mit ihren technischen Innovationen neue Maßstäbe.

Die Produktsicherheit unserer Neuentwicklungen übertrifft dabei die Vorgaben und Anforderungen durch die Unfallverhütungsvorschriften der Versicherungsträger. Dies gewährleistet eine bislang nicht gekannte Arbeitssicherheit. In über 20 Jahren war bei uns nicht ein einziger Arbeitsunfall an den Versicherungsträger zu melden.

Das Arbeitsmaterial der Friedhofmeisterei ist auf dem neuesten Stand der Technik – auch wenn einzelne Werkzeuge inzwischen weit über 100 Jahre alt sind, wie unsere Ortungslanze zur Bodenerkundung. Wir folgen der Tradition und schlagen dabei neue Wege ein.

Neben der funktionalen Zuverlässigkeit und der Robustheit im Dauereinsatz sind unsere TOBIT-Konstruktionen bequem in der Handhabung und betriebssicher in der Anwendung.

Die Patenterteilung erfolgte anno 2021 für die weltweit erste Grabschalung, die wahlweise im Handbetrieb (Schaufelgrab) oder Maschinenbetrieb (Baggergrab) eingesetzt werden kann.

Unsere Erfindungen eignen sich gleichermaßen für mobile und stationäre Grabmachereien. Somit ist es unerheblich, ob Sie mehrere Friedhöfe anfahren oder ob Sie einen einzelnen Friedhof bewirtschaften.

Grabschalung

Lenzwasser

Lenzwasser

Durch starke Niederschläge oder eine entsprechende Schneeschmelze kann ein Spülkanal auf dem Friedhof entstehen. Wenn der Spülkanal in ein geöffnetes Grab (Tiefpunkt) mündet, dann können sich dort beträchtliche Mengen an Lenzwasser ansammeln. Auf diese Weise kann der Pegelstand im Grab ein kritisches Niveau erreichen.

Unmittelbar vor der Beisetzung erfolgt die Trockenlegung des Grabes. Dabei wird bei Bedarf zusätzlich eine Sohlenabdeckung eingebracht. Durch diese Maßnahmen ist eine fachgerechte Beisetzung sichergestellt.

Hinweis: Zum Lenzen eignen sich einfache Behältnisse bei kleinen Mengen Wasser oder eine Motorpumpe bei größeren Mengen.

Belegungsposition

Die überwiegende Anzahl der Friedhöfe ist in Orientierung an die Ost-West-Achse beplant und angelegt worden. Dieser Ausrichtung liegt der Wunschgedanke zugrunde, gebettet in Richtung Osten blicken zu wollen.

Die aufgehende Sonne hat geschichtlich schon immer eine bedeutende Rolle gespielt – so auch hier (vgl. Ostung). Folgerichtig liegt der Mann links neben der Frau bei Blick in Richtung Osten. Allerdings ist die Belegungsposition nicht gesetzlich geregelt, weshalb es örtlich zu Abweichungen kommen kann.

Übrigens steht man in gleicher Weise auch vor dem Altar bei der kirchlichen Trauung (siehe Bild).

Klimawandel

Grabverfüllung

Wunschtermine von Angehörigen sind uns eine Herzensangelegenheit! Deshalb setzen wir alles daran, die Wunschtermine für Beisetzungen zu realisieren. Dabei ist der Einsatz eines Friedhofbaggers unverzichtbar.

Dennoch reduzieren wir die Betriebsstunden des Friedhofsbaggers auf ein Minimum. Aus diesem Grund erfolgen die meisten Grabverfüllungen bei uns von Hand, was bei etwa 99 von 100 Gräbern möglich ist. Bei jeder Grabverfüllung werden ca. 5 t Erde bewegt und dabei kommen nur Schaufeln zum Einsatz. Das ist echte Handarbeit, die wir gern machen.

Durch die Reduzierung der Betriebsstunden entstehen weniger Abgase. Dies schont die Umwelt, ist ökologisch sinnvoll und ein kleiner, wertvoller Beitrag zugunsten der klimatischen Entwicklung.

Friedhofsbagger vs Minibagger

Radgetriebene Friedhofsbagger sind speziell für den Einsatz auf Friedhöfen konstruiert. Die Bereifung eines Friedhofsbaggers beansprucht den Untergrund derart gering, daß Wegeschäden bei Kurvenfahrten ausgeschlossen sind. Darüber hinaus erfolgt die standardmäßige Verwendung von Hydrauliköl auf Pflanzenölbasis, das sich bei Leckagen insbesondere durch seine hohe biologische Abbaubarkeit auszeichnet.

Kettengetriebene Minibagger sind in erster Linie für Arbeiten auf dem Baustellengrund gedacht. Fertiggestellte Friedhofswege halten den Belastungen durch das Kettenlaufwerk bei Kurvenfahrten nur selten stand. Die standardmäßige Verwendung von Hydrauliköl auf Mineralölbasis führt im Falle einer Leckage zu erheblichen Schadstoffbelastungen im Boden.

Über die Wegerhaltung und den Umweltschutz hinaus – insbesondere bei wasserdurchlässigen Oberflächen – sollen an dieser Stelle keine weiteren Unterschiede beleuchtet werden.

Der von uns verwendete Friedhofsbagger (Bild) kommt auch auf verschiedenen Großfriedhöfen sowie auf deutschlands einzigem Bestatter-Lehrfriedhof zum Einsatz. Allerdings handelt es sich bei unserem Modell um ein Einzelstück, da die besondere Einsatzweise in unserer mobilen Grabmacherei zahlreiche Modifikationen erfordert, die vom Hersteller bislang so nicht angeboten werden.

Mit Blick auf den Klimawandel haben wir unzählige Betriebsstunden des Friedhofsbaggers und den damit verbundenen CO2-Ausstoß vermeiden können, indem wir die Einsatzdauer des Friedhofbaggers auf ein Minimum reduziert haben. Mehr dazu findet sich hier.

Friedhofsbagger

Einsackungen

Während der Grabverfüllung können Lufteinschlüsse im Bereich der unteren Sarghälfte nicht gänzlich vermieden werden. Des Weiteren ist eine Verdichtung der Verfüllung nicht zulässig, da dies die gute Durchfeuchtung und Durchlüftung des Bodens nachteilig beeinträchtigen würde. Einsackungen sind daher über Jahre hinweg ein Teil des Prozesses im Erdreich. Allgemein gilt: Je stärker die Setzzeit Beachtung findet, desto geringer fallen die Einsackungen aus.

Durch die Wetterlage begünstigt, kann in Ausnahmefällen bereits einige Monate nach der Beisetzung die erste Einsackung zu erkennen sein. Weitere Einsackungen können in unregelmäßigen Abständen folgen, so dass gelegentlich Erde nachzufüllen ist. Insbesondere nach dem Ablauf der Winterperiode besteht oftmals ein Bedarf an Erdauffüllung.

Die meiste Erde wird allerdings dann benötigt, wenn der Sarg etliche Jahre nach der Beisetzung die Erdlast nicht mehr tragen kann und infolgedessen weiteren Hohlraum freigibt. Manchmal geschieht dies unmittelbar beim Betreten der Grabstelle. Achten Sie deshalb bitte stets auf entsprechende Anzeichen an der Oberfläche, wie Risse oder Tiefstellen, siehe auch nebenstehendes Bild.

Sollten Sie bei der Erdauffüllung Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gern jederzeit an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Sargträger

Sargträger

Grundsätzlich kann jeder als Sargträger auftreten. Deshalb gibt es nebenberufliche, ehrenamtliche und gelegentliche Sargträger. Dabei können sich die Sargträger aus einer Gruppe zusammensetzen, wie:

  • Mitglieder eines Vereins
  • Berufskollegen
  • Nachbarn
  • Freunde
  • Verwandte
  • Sonstige Gruppierungen

Das letzte Geleit erfordert ein gewisses Maß an Pietät, Kraft, Fitness, Teamfähigkeit und Wetterfestigkeit. Eine angemessene, dezente Kleidung wird als angebracht erachtet.

Für einen reibungslosen Ablauf unter den Sargträgern ist in erster Linie das gleichmäßige Hinablassen des Sarges an der Absenkstelle ausschlaggebend, was möglichst wortkarg und synchron erfolgen sollte – in Achtsamkeit und Würde.

Wir empfehlen folgende Einteilung am Sarg:

  • Kopfende: 2 sehr kräftige, etwa gleichgroße Träger
  • Fußende: 2 kräftige, etwa gleichgroße Träger
  • Mitte: 2 etwa gleichgroße Träger

Als Friedhofmeisterei unterstützen wir alle Sargträger gleichermaßen, indem wir bereits in der Konstruktionsphase unserer Produkte auf einen höchstmöglichen Sicherheitstandard hinwirken. Beispielsweise gibt es bei unserem Grabverbau keine Störkante, an der ein Sarg beim Hinablassen verkanten könnte.

Wenden Sie sich bei Interesse an einem Auftritt als Sargträger bitte an das beauftragte Bestattungsunternehmen oder die zuständige Friedhofsverwaltung.

Sicherheit der Sargträger

Grabumrandung

Auf dem Friedhofsgelände liegt die allgemeine Zuständigkeit für die „Verkehrssicherheit“ beim Friedhofbetreiber. Indessen liegt die Sicherheit im Bereich der Absenkstelle in der Verantwortung des Grabmachers.

Die Arbeiten zur Graböffnung sind erst dann als abgeschlossen zu betrachten, wenn alle offensichtlichen und potentiellen Gefahren für die Sargträger beseitigt sind. Erfolgt die Graböffnung in der Nähe eines Grabmalfundamentes oder wird dieses sogar teilweise freigelegt, dann kann dies die Standsicherheit des Grabmals nachteilig beeinflussen. Dadurch kann eine Entlastung des Fundamentes erforderlich werden, um das Grabmal als Gefahrenquelle für die Sargträger auszuschließen. In diesem Fall ist das Grabmal nach vorheriger Absprache vom nominierten Steinmetz zu entnehmen und vorübergehend zwischenzulagern.

Darüber hinaus stellen wir sicher, dass auch bei widrigsten Bedingungen die Rutschfestigkeit und Trittsicherheit für die Sargträger gewährleistet ist. Dies beginnt bereits in der Konstruktionsphase, Details siehe nebenstehende Zusammenfassung. Auftretende Kräfte werden durch den Unterbau der Grabumrandung abseits des offenen Grabes sicher ins Erdreich geleitet.

Letztlich steht einem reibungslosen Ablauf vor, während und nach der Sargabsenkung nichts im Wege. Dadurch können die Sargträger ungefährdet ihre Aufgabe vollbringen.

Friedhofssatzung

Für jeden Friedhof kannn eine Friedhofssatzung erlassen sein, in der rechtlich verbindliche Vorgaben festgelegt sind. Dies ist im übergeordneten Bestattungsrecht entsprechend vorgesehen.

Die Friedhofssatzungen sind unterschiedlich in ihrer Auslegung. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise örtliche Gegebenheiten.

Neben den Gestaltungsvorschriften für die Grabstätten kann eine Friedhofssatzung auch Informationen zu Öffnungszeiten usw. enthalten.

Auskunft erteilt auf Anfrage die jeweilig zuständige Friedhofsverwaltung.

Bestattungsrecht

Friedhofssatzung

Das Bestattungsrecht unterliegt der Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene. Zwischen den einzelnen Bundesländern kommt es dabei zu Abweichungen, um den landesspezifischen Anforderungen gerecht zu werden.

In Niedersachsen ist das Bestattungsrecht in dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen geregelt. Darin ist mit § 13 a beispielsweise festgehalten, dass die Friedhofsordnung über eine Friedhofssatzung festgelegt werden kann. Eine Kopie des sogenannten BestattG steht für Sie zur Information nachstehend als Download bereit.