Entgegen weitläufiger Definitionen werden die Begriffe Exhumierung und Exhumation in der Friedhofmeisterei nicht gleichbedeutend verwendet. Dies erleichtert uns die Kommunikation in den Abläufen.
Nach unserer Definition umfasst die Exhumierung lediglich die Freilegung und Bergung der sterblichen Überreste. Die Exhumation hingegen ist umfassender und beinhaltet zusätzlich je nach Bedarf Vorplanung, Vorarbeiten, Graböffnung usw.
Eine Exhumierung erfordert eine Genehmigung oder eine gerichtliche Anordnung. Sie erfolgt im Rahmen einer Umbettung, Strafverfolgung oder zur DNA-Analyse, beispielsweise als Abstammungsnachweis.
Je nach Situation können bei einer Exhumation verschiedene Gewerke, Institutionen und Behörden involviert sein. Dazu können zählen: Friedhofsträger, Friedhofsbetreiber, Friedhofsverwaltung, Gesundheitsamt, Gericht, Rechtsmedizin, Grabmacherei, Steinmetz, Friedhofsgärtnerei und Bestattungsunternehmen.
Wegen des insgesamt hohen Aufwandes können die Kosten mehrere Tausend Euro betragen.